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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der intersanté GmbH, Bensheim
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1. Geltungsbereich
1.1 Für alle unsere Angebote, Verkäufe,
Verträge und sonstigen Lieferungen und Leistungen
gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs-
und Lieferbedingungen.
1.2 Verbraucher im Sinne der nachstehenden Verkaufs-
und Lieferbedingungen sind natürliche Personen,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird,
ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige
berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne der nachstehenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften,
mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird,
die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handeln.
Kunde im Sinne der nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen
sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3 Andere Bedingungen oder Gegenbestätigungen
des Kunden gelten nur, wenn und soweit wir ihnen ausdrücklich
schriftlich zugestimmt haben. Unser Schweigen auf andere
Bedingungen oder Gegenbestätigungen gilt insbesondere
nicht als Anerkennung oder Zustimmung. Derartigen anderen
Bedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden
wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
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2. Vertragsschluss; Lieferumfang
2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Ein
Vertrag ist erst dann zustande gekommen, wenn wir die
Annahme schriftlich bestätigt haben oder wenn die
Waren durch uns ausgeliefert sind. Dies gilt auch bei
Bestellungen der Ware auf elektronischem Wege.
2.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt
der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall,
dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes
mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit
der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung
wird unverzüglich zurückerstattet.
2.3 Nebenabreden, Zusicherungen, Vertragsänderungen
und sonstige abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam,
wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt
worden sind.
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3. Widerrufs- und Rückgaberecht
für Verbraucher
3.1 Der Verbraucher hat das Recht, seine auf
den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen.
Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und
ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware
gegenüber uns zu erklären; zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
Der Widerruf ist zu richten an:
Brief:
Intersanté GmbH
Berliner Ring 163 B
64625 Bensheim
E-Mail:
info@intersante.de
Telefax:
06251 - 9328 - 93
Telefon:
06251 - 9328 - 0
3.2 Der Verbraucher ist bei Ausübung des
Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn
die Ware durch Paketversand verschickt werden kann.
Die Kosten der Rücksendung beträgt bei Ausübung
des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu €
40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware
entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert
über € 40,00 hat der Verbraucher die Kosten
der Rücksendung nicht zu tragen.
3.3 Der Verbraucher hat Wertersatz für
eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der
Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen.
Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung
hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware
nicht mehr als "neu" verkauft werden kann,
hat der Verbraucher zu tragen.
- Ende der Widerrufs- und Rückgabebelehrung -
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4. Preise
4.1 Ist der Kunde Unternehmer, so verstehen
sich alle Preise grundsätzlich in Euro zuzüglich
Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen
Höhe.
4.2 Ist der Kunde Verbraucher, so ist die gesetzliche
Umsatzsteuer im Kaufpreis enthalten.
4.3 Hinsichtlich der Kosten der Versendung der
Ware an den Kunden gilt die Ziffer 6.1 dieser Verkaufs-
und Lieferbedingungen.
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5. Zahlungsbedingungen
5.1 Zahlungen werden 30 Tage nach Rechnungsdatum
fällig. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach
Rechnungsdatum ist der Kunde zu einem Skontoabzug von
2 % berechtigt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlungen
kommt es auf den Zeitpunkt des Geldeingangs bei uns
bzw. der vorbehaltlosen Gutschrift auf unserem Konto
an.
5.2 Beanstandungen der Berechnungen unserer
Lieferungen und Leistungen sind spätestens zwei
Wochen nach Eingang der Rechnung schriftlich zu erheben.
Unterlässt der Kunde die form- und fristgerechte
Anzeige, gilt die Rechnung als genehmigt.
5.3 Während des Zahlungsverzugs hat der
Unternehmer einen Verzugszinssatz von acht, der Verbraucher
von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
zu zahlen. Wir sind darüber hinaus berechtigt,
für jede Mahnung mit Ausnahme der verzugsbegründenden
Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von je Euro 7,00
zu fordern. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
Verzugsschadens sowie weiterer gesetzlicher Rechte durch
uns bleibt vorbehalten.
5.4 Reicht eine Zahlung des Kunden nicht zur
Tilgung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden
aus, so erfolgt die Tilgung gemäß §
366 Abs. 2 BGB, selbst wenn der Kunde ausdrücklich
auf eine bestimmte Forderung gezahlt hat.
5.5 Ein etwaiges gesetzliches Aufrechnungs-
oder Zurückbehalts- oder Leistungsverweigerungsrecht
steht dem Kunden nur in Ansehung unbestrittener, rechtskräftig
festgestellter oder entscheidungsreifer Forderungen
zu. Abgesehen vom Aufrechnungsrecht müssen dabei
die Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis
mit uns stammen.
5.6 Ist der Kunde Unternehmer und hält
er Zahlungsbedingungen nicht ein oder bekommen wir nach
unserem pflichtgemäßen kaufmännischen
Ermessen begründete Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit,
so sind wir unbeschadet weitergehender gesetzlicher
Rechte berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen
und Leistungen Vorauszahlung oder Stellung uns genehmer
Sicherheiten zu verlangen und nach erfolglosem Verstreichen
einer angemessenen Nachfrist für die Leistung solcher
Sicherheiten vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz
zu verlangen.
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6. Lieferzeit; Verzug
6.1 Soweit nicht anders vereinbart, tragen wir
die Versendungskosten, sofern der Auftragswert bei Lieferungen
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mindestens
Euro 250,00 (ohne Mehrwertsteuer) und bei Lieferungen
außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mindestens
Euro 500,00 (ohne Mehrwertsteuer) beträgt, und
die in unseren Preislisten genannten Bestelleinheiten
beachtet werden; in den übrigen Fällen trägt
der Kunde die Versendungskosten.
6.2 Liefertermine und Liefer- und Leistungsfristen,
die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, werden schriftlich vereinbart. Für
die Liefer- und Leistungsfristen ist das Datum der Auftragsbestätigung
maßgeblich. Sie beginnen jedoch nicht vor völliger
Klarstellung aller vom Kunden zu liefernden Angaben
und Unterlagen. Die Lieferfrist gilt als eingehalten,
wenn wir bis zu ihrem Ablauf dem Kunden die Versandbereitschaft
mitgeteilt haben.
6.3 In Fällen höherer Gewalt oder
bei uns oder unseren Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen,
die uns ohne unser eigenes Verschulden vorübergehend
daran hindern, innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern,
wozu auch Feuerschäden, Beschlagnahme, Arbeitskämpfe
(Streik, Aussperrung), Boykotte, Energie- und Rohstoffmangel
und dergleichen zählen, verlängern sich die
Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der durch
diese Umstände bedingten Leistungsstörungen.
Führen diese Störungen zu einem Leistungsaufschub
von mehr als vier Monaten, kann der Kunde von dem Vertrag
zurücktreten. Andere gesetzliche Rücktrittsrechte
bleiben von dieser Regelung unberührt.
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7. Teillieferungen und Teilleistungen
Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig,
wenn wir ein berechtigtes Interesse daran haben und
diese für den Kunden zumutbar sind.
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8. Versand
8.1 Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt der Versand
der Ware durch uns, sofern nicht anders vereinbart,
unversichert auf Gefahr und zu Lasten des Unternehmers.
Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels
bleibt uns vorbehalten.
8.2 Mit der Übergabe der zu liefernden
Waren an den Unternehmer, den Spediteur, den Frachtführer
oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte
Unternehmung, spätestens jedoch mit dem Verlassen
des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den Unternehmer
über. Das gilt auch dann, wenn wir die Anlieferung
übernommen haben. Transportversicherung schließen
wir nur bei besonderem Auftrag auf Kosten des Unternehmers
ab.
8.3 Verzögert sich der Versand dadurch,
dass wir infolge gänzlichen oder teilweisen Zahlungsverzugs
von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen
oder aus einem sonstigen, vom Unternehmer zu vertretenden
Grund, so geht die Gefahr spätestens ab dem Datum
der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Unternehmer
über.
8.4 Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr
des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung der Ware auch beim Versendungskauf
erst mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über.
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9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten
wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
9.2 Bei Verträgen mit Unternehmern behalten
wir uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren
vor, bis alle unsere Forderungen aus der Geschäftsverbindung
mit dem Unternehmer einschließlich der künftig
entstehenden Ansprüche aus später abgeschlossenen
Verträgen und einschließlich etwaiger Rückgriffs-
und Freistellungsansprüche aus Wechseln und Schecks
beglichen sind ("Vorbehaltsware"). Dies gilt
auch für einen Saldo zu unseren Gunsten, wenn einzelne
oder alle Forderungen von uns in eine laufende Rechnung
(Kontokorrent) aufgenommen werden und der Saldo gezogen
ist.
9.3 Erfolgen die Zahlungen ganz oder teilweise
gegen Bürgschaften oder Garantien, so erlischt
der Eigentumsvorbehalt erst nach Rückgabe der Bürgschafts-
oder Garantieurkunden.
9.4 Werden unsere Waren mit anderen beweglichen
Gegenständen zu einer einheitlichen Sache vermischt
oder mit anderen Gegenständen verbunden oder zu
einer neuen Sache verarbeitet, so überträgt
der Unternehmer uns schon jetzt das Miteigentum an dem
vermischten Bestand oder der durch Verbindung oder Verarbeitung
entstandenen Sache und zwar im Verhältnis des Wertes
der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen
im Zeitpunkt von Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung.
Der Unternehmer verwahrt das Eigentum oder Miteigentum
unentgeltlich für uns. Die hiernach entstehenden
Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltseigentum.
9.5 Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware
im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterzuverkaufen.
Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen
oder Einräumung von Sicherungseigentum sind ihm
nicht gestattet. Wird die Vorbehaltsware bei Weiterveräußerung
von dem Dritterwerber nicht sofort bezahlt, ist der
Unternehmer verpflichtet, seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt
zu verkaufen. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung
entfällt, wenn der Unternehmer seine Zahlungen
einstellt oder uns gegenüber in Zahlungsverzug
gerät.
9.6 Der Unternehmer tritt uns bereits hiermit
alle Forderungen einschließlich Sicherheiten und
Nebenrechte ab, die ihm aus oder im Zusammenhang mit
der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware
gegen den Endabnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Er
darf keine Vereinbarung mit seinen Abnehmern treffen,
die unsere Rechte in irgendeiner Weise ausschließen
oder beeinträchtigen oder die Vorausabtretung der
Forderung zunichte machen. Im Falle der Veräußerung
von Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen gilt
die Forderung gegen den Drittabnehmer in Höhe des
zwischen uns und dem Unternehmer vereinbarten Lieferpreises
als abgetreten, sofern sich aus der Rechnung nicht die
auf die einzelnen Waren entfallenden Beträge ermitteln
lassen. Im Falle der Veräußerung von Miteigentumsanteilen
als Vorbehaltsware gilt die Forderung aus der Weiterveräußerung
in Höhe unseres Miteigentumsanteils als an uns
abgetreten.
9.7 Nimmt der Unternehmer Forderungen aus der
Weiterveräußerung von Vorbehaltsware in ein
mit seinen Abnehmern bestehendes Kontokorrentverhältnis
auf, so tritt er einen zu seinen Gunsten sich ergebenden
anerkannten oder Schlusssaldo bereits jetzt in Höhe
des Betrages an uns ab, der dem Gesamtbetrag der in
das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderungen
aus der Weiterveräußerung unserer Vorbehaltsware
entspricht.
9.8 Von allen Zugriffen Dritter auf unsere Vorbehaltsware
oder uns abgetretener Forderungen hat uns der Unternehmer
unverzüglich zu unterrichten.
9.9 Übersteigt der Wert der für uns
nach vorstehenden Bestimmungen bestehenden Sicherheiten
die gesicherten Forderungen um mehr als 10%, sind wir
auf Verlangen des Unternehmers insoweit zur Freigabe
von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
9.10 Für den Fall des Zahlungsverzuges
oder eines sonstigen, nicht nur geringfügigen vertragswidrigen
Verhaltens des Kunden sowie für den Fall der Rückgängigmachung
des Vertrages erklärt der Kunde bereits jetzt seine
Zustimmung dazu, dass wir die beim Kunden befindliche
Vorbehaltsware wegnehmen bzw. wegnehmen lassen. In der
Wegnahme ist ein Rücktritt vom jeweiligen Vertrag
nur zu erblicken, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
Zur Durchführung dieser Maßnahmen wie auch
zu einer allgemeinen Besichtigung der Vorbehaltsware
hat der Kunde uns oder von uns beauftragten Personen
jederzeit Zutritt zu gewähren.
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10. Sach- und Rechtsmängel
10.1 Ansprüche des Unternehmers wegen Sachmängeln
verjähren, soweit nicht abweichend vereinbart,
in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Übernahme
einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware,
in Fällen der Haftung für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, oder in Fällen der Haftung für
sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns beruhen,
gelten die gesetzlichen Fristen. Die gesetzlichen Fristen
gelten auch für Rückgriffansprüche aus
Verbrauchsgüterkaufverträgen des Unternehmers
oder seiner Abnehmer.
Ansprüche des Verbrauchers wegen Sachmängeln
verjähren in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware.
10.2 Der Unternehmer oder der von ihm bezeichnete
Empfänger hat die Ware unverzüglich nach Erhalt
zu untersuchen. Erkennbare Mängel - auch Abweichungen
von einer etwa vereinbarten Beschaffenheit - sind uns
unverzüglich nach Ablieferung der Ware, verborgene
Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung,
spätestens jedoch innerhalb der in Ziffer 10.1
bestimmten Verjährungsfrist, schriftlich unter
Angabe der Rechnungs- und Versandnummer anzuzeigen.
Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf
den Zeitpunkt Ihres Zugangs bei uns an. Unterlässt
der Unternehmer die form- und fristgerechte Anzeige,
gilt die Ware als genehmigt.
Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist
von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige
Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche
Mängel schriftlich unterrichten. Maßgeblich
für die Wahrung der Frist ist der Zugang der Unterrichtung
bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung,
erlöschen die Sachmängelansprüche zwei
Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt
nicht bei Arglist. Die Beweislast für den Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels trifft den Verbraucher.
Wurde der Verbraucher durch unzutreffende Herstelleraussagen
zum Kauf der Ware bewogen, trifft ihn für seine
Kaufentscheidung die Beweislast.
10.3 Ist der Kunde Unternehmer, werden wir bei
berechtigten Mängelrügen nach unserer Wahl
entweder den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie
Ersatzware liefern (Nacherfüllung).
Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die
Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch
berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung
zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen
Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung
ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
Zur Nacherfüllung ist uns eine angemessene Frist
und Gelegenheit zu gewähren. Lassen wir die uns
gesetzte Frist zur Nacherfüllung verstreichen,
ohne den Mangel zu beheben, kann der Kunde nach den
gesetzlichen Vorschriften die Herabsetzung der Vergütung
der mangelhaften Ware (Minderung) verlangen oder von
dem betroffenen Vertrag zurücktreten und Schadensersatz
oder den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Die Haftung auf Schadensersatz oder den Ersatz vergeblicher
Aufwendungen ist jedoch nach Maßgabe nachstehender
Ziffer 12 beschränkt. Bei einem nur unerheblichen
Mangel der Ware steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht
zu.
10.4 Unberührt von Ziffer 10.3 bleiben
die gesetzlichen Rückgriffsansprüche aus Verbrauchsgüterkaufverträgen
des Unternehmers oder seiner Abnehmer. Schadensersatzansprüche
des Kunden sind jedoch nach Maßgabe nachstehender
Ziffer 12 beschränkt.
10.5 Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum
über.
10.6 Für die im Zuge der Nacherfüllung
eingebauten Teile oder gelieferten Ersatzwaren kann
der Kunde nur bis zum Ablauf der Verjährungsfrist
(Ziffer 10.1) der mangelhaften Ware vertragliche Sachmängelansprüche
geltend machen.
10.7 Ist der Kunde Unternehmer, gilt als Beschaffenheit
der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung.
Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen
oder Werbung stellen keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
10.8 Für Ansprüche des Kunden wegen
Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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11. Reparatur
Die Ausführung von Reparaturen an Waren durch
uns erfolgt, soweit sie nicht im Rahmen der Haftung
für Sach- und Rechtsmängeln erbracht wird,
zu den jeweils gültigen Preisen zuzüglich
der Kosten für Verpackung, Porto, etwaiger Nachnahmegebühren
und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Ein auf Wunsch des
Kunden erstellter Kostenvoranschlag wird mit einer Kostenpauschale
berechnet, sofern ein Reparaturauftrag vom Kunden nicht
erteilt wird und auch kein Neugerät durch den Kunden
erworben wird. Ist uns innerhalb von 4 Wochen nach Versendung
des Kostenvoranschlags keine Nachricht des Kunden zugegangen,
so schicken wir die Ware unrepariert auf Gefahr und
Kosten des Kunden und unter Berechnung der vorgenannten
Kostenpauschale, des Portos und der gesetzlichen Mehrwertsteuer
zurück. Eine auf Wunsch des Kunden erfolgte fachgerechte
Entsorgung seines Altgerätes berechnen wir mit
der vorgenannten Kostenpauschale, einer Verschrottungsgebühr
und der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
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12. Haftung
12.1 Vorbehaltlich der Regelung in nachstehender
Ziffer 12.2 wird unsere Haftung wie folgt beschränkt:
Für die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhenden
Vertragspflichtverletzungen haften wir beschränkt
auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren
Schaden.
Gegenüber Unternehmern haften wir nicht für
die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhende Verletzung
unwesentlicher Vertragspflichten.
12.2 Die Beschränkung unserer Haftung nach
Maßgabe der vorstehenden Ziffer 12.1 gilt nicht
bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz,
in Fällen des arglistigen Verschweigens eines Mangels
oder der Übernahme einer Garantie für die
Beschaffenheit der Ware, oder bei Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
In diesen Fällen sowie bei sonstigen Schäden,
die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von uns beruhen, haften wir nach den
gesetzlichen Vorschriften.
12.3 Unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
haften persönlich nur für diesen zurechenbare
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit oder für sonstige Schäden,
die von ihnen durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
verursacht wurden. In allen übrigen Fällen
ist ihre persönliche Haftung ausgeschlossen.
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13. Verjährung sonstiger Ansprüche
Andere als Mängelansprüche des Kunden verjähren
in zwei Jahren ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit, oder bei sonstigen
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie
in Fällen einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
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14. Lieferungen und Leistungen
durch Dritte
Wir können unsere Liefer- und Leistungsverpflichtungen
auch durch Dritte ausführen lassen, ohne dass dadurch
die Rechte des Kunden uns gegenüber berührt
werden.
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15. Gerichtsstand; anwendbares
Recht
15.1 Erfüllungsort für die Lieferung
und Zahlung ist Bensheim/Deutschland.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches
Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden
Streitigkeiten Darmstadt/Deutschland. Dasselbe gilt,
wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat.
Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem
allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
15.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen
dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf
(CISG).
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16. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser
Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so berührt dies die
Wirksamkeit des Vertrages sowie der übrigen Bestimmungen
dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht. Anstelle
der ganz oder teilweise unwirksamen Bestimmungen soll
eine solche Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich
Möglichen dem am nächsten kommt, was nach
dem Sinn und Zweck der ganz oder teilweise unwirksamen
Bestimmungen wirtschaftlich gewollt war.
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HINWEIS
Daten unserer Kunden werden von uns EDV- mäßig
gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen
Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich
ist.
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